Förderungen
bestens unterstützt zum Ziel.
bestens unterstützt zum Ziel.
Teilnehmer an Weiterbildungslehrgängen können Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat unter 0800-6223634 eine gebührenfreie Hotline zum „Aufstiegs-BAföG“ eingerichtet. Informationen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.
Beratung gibt es bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort und selbstverständlich auch gerne bei uns.
Der Antrag hierfür kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, gestellt werden. Grundlage ist der positive Förderbescheid über Aufstiegs-BAföG.
Nach bestandener Prüfung können auf Antrag 40% auf das Darlehen erlassen werden. Antrag hierzu ebenfalls bei der KfW-Bank stellen.
Das von der bayerischen Staatregierung beschlossene Bildungspaket, hebt den Wert der beruflichen Bildung deutlich an.
Nach bestandener Prüfung erhalten alle Teilnehmer/innen einer IHK Prüfung, also die Meister, Betriebswirte, und Fachwirte eine Prämie von 3.000 Euro.
Für die Gewährung des Meisterbonus müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Das Lehrinstitut ist als Bildungsträger nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zugelassen.
Damit können unsere Lehrgänge durch die Agentur für Arbeit und die ARGE mittels Bildungsgutscheine zu 100% finanziell gefördert werden. Bildungsgutscheine können nur bei AZAV zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Bildungsgutscheine erlangen können, erfahren Sie bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Aufgrund der Zertifizierung sind die Bildungsangebote am Lehrinstitut Rosenheim mittels Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig.
(Berufsförderungsdienstes)
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben. Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit, Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. Zuständiger Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit.
Umsatzsteuerneutral. Teilnahmekosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Weiterbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Anträge und Infos hierzu gibt es bei allen Arbeitsämtern.